Gesundheitsgarantie
Dieser Französische Bulldoggenwelpe wird als Haustier verkauft und nicht zur Zucht.
Alle Welpen werden vor dem Verlassen des Verkäufers einer vollständigen Gesundheitsuntersuchung unterzogen.
Sollte bei diesem Welpen innerhalb eines Jahres ab Geburtsdatum ein lebensbedrohlicher angeborener Defekt festgestellt werden, kann der Kaufpreis erstattet werden, vorausgesetzt, es liegt eine schriftliche und eindeutige Diagnose vor, die den angeborenen Defekt sowie eine Beschreibung des betreffenden Welpen von zwei unabhängigen Tierärzten enthält. Eine vermutete oder nicht eindeutige Diagnose berechtigt NICHT zu einer Rückerstattung durch den Verkäufer. Keine Ausnahmen!
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Entwicklung von ausschließenden Fehlern, Krankheiten, Viren oder Störungen, die auf Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind.
Diese Garantie deckt keine üblichen Erkrankungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Hakenwürmer, Demodex, Hernien, Hüftprobleme, Patellaluxation, enge Nasenöffnungen, verlängerten weichen Gaumen, Hemivertebrae und Cherry Eye.
Der Käufer versteht und akzeptiert, dass KEINE RÜCKERSTATTUNG AUS IRGENDEINEM ANDEREN GRUND als den in dieser Vereinbarung genannten erfolgt.
Schwere Hüftdysplasie muss durch Röntgen bestätigt werden und als „schwer“ eingestuft sein. Leichte Dysplasie ist nicht abgedeckt, da nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob sie genetisch oder umweltbedingt ist (z. B. Trauma, übermäßige Bewegung, grobes Spielen, Springen von Möbeln usw.).
Schwere Wirbelsäulenanomalien – Die meisten Französischen Bulldoggen haben mindestens einen, wenn nicht mehrere Hemivertebrae.
Rückerstattungen bei Wirbelsäulenproblemen werden von Fall zu Fall besprochen unter Berücksichtigung von: Lebensqualität, tierärztlicher Einschätzung und ob eine Operation erforderlich ist.
Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht von hohen Flächen springen, da dies ansonsten unproblematische Wirbel symptomatisch machen kann.
Im Falle eines plötzlichen/unerwarteten Todes muss eine Obduktion (Necropsie) auf Kosten des Käufers durchgeführt werden. Es muss eine eindeutige Diagnose vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Todesursache direkt mit einem angeborenen Defekt zusammenhängt, zusammen mit dem Obduktionsbericht und den Registrierungsunterlagen.
Der Käufer versteht und akzeptiert, dass der Verkäufer nicht für tierärztliche Kosten verantwortlich ist, die nach Übergabe des Welpen entstehen.
Häufige Welpenkrankheiten wie Kokzidien, Giardien und Zwingerhusten sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt, da sie behandelbar und nicht lebensbedrohlich sind. Der Verkäufer empfiehlt dringend, Hundewiesen und Hundetagesstätten zu vermeiden, da diese häufige Infektionsquellen sind, auch für geimpfte Hunde.
Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit dieser Gesundheitsgarantie verpflichtet sich der Käufer, das vom Verkäufer empfohlene konservative und ganzheitliche Impfprotokoll einzuhalten:
Der Käufer verpflichtet sich, Impfungen auf Kernimpfungen zu beschränken: Staupe, Parvovirus, Adenovirus (Hepatitis), Tollwut – nur wenn gesetzlich vorgeschrieben und frühestens ab 6 Monaten gemäß Dr. Karen Becker, DVM; der Verkäufer empfiehlt eine Verzögerung bis mindestens 18 Monate bei Französischen Bulldoggen.
Der Käufer stimmt zu, dass der Welpe nur einen thimerosal-freien, inaktivierten Tollwutimpfstoff (z. B. Imrab 3 TF) erhält, getrennt von anderen Impfstoffen und zum spätesten sicheren Zeitpunkt, mit regelmäßigen Titer-Tests zur Überwachung.
Die folgenden Nicht-Kernimpfungen werden nicht empfohlen, außer wenn unbedingt erforderlich, abhängig von Lebensstil und tierärztlicher Einschätzung: Leptospirose, Bordetella, Lyme-Borreliose, canine Influenza.
Wenn der Käufer eine Nicht-Kernimpfung verabreicht und der Hund Anfälle oder Schäden erleidet, erfolgt keine Rückerstattung, da dies gegen das Impfprotokoll des Verkäufers verstößt.
Der Käufer verpflichtet sich: Impfungen mindestens 4 Wochen auseinander zu legen und mehrere Impfungen nicht gleichzeitig zu verabreichen, außer wenn medizinisch erforderlich. Die Verabreichung mehrerer oder eng beieinander liegender Impfungen kann zu schweren Reaktionen führen.
Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitsschutzes muss der Käufer: den Welpen auf unerwünschte Reaktionen beobachten, den Tierarzt über rassespezifische Empfindlichkeiten informieren und detaillierte Impfunterlagen aufbewahren, einschließlich: Impfstoffname und Marke, Chargennummer sowie Datum der Verabreichung.
Der Verkäufer empfiehlt dringend den Abschluss einer umfassenden Tierkrankenversicherung. Eine Tierkrankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei unerwarteten Tierarztkosten, einschließlich Unfällen, Krankheiten und chronischen Erkrankungen.
Der Käufer versteht, dass die Kosten der Hundehaltung erheblich sein können, insbesondere bei unerwarteten medizinischen Notfällen. Durch eine entsprechende Versicherung kann der finanzielle Aufwand reduziert und die bestmögliche Versorgung des Hundes gewährleistet werden.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Dieser Kaufvertrag ist nicht übertragbar.
Wenn der Käufer das Tier abgibt, wird dieser Vertrag ungültig.
Alle für eine Rückerstattung eingereichten Informationen werden überprüft.
Der Käufer stimmt zu, die Freigabe von tierärztlichen Unterlagen an den Verkäufer oder den Tierarzt des Verkäufers zur Prüfung innerhalb von 72 Stunden im Falle eines gesundheitsbezogenen Anspruchs zu autorisieren.
